Energieaudit DIN 16247


Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen (nicht KMU) alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen die ein zertifiziertes Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS betreiben.

Energieaudits zeigen Einsparpotentiale auf und beschreiben die Maßnahmen zur Umsetzung der Einsparpotentiale. Typischerweise werden bis zu 30% Einsparpotential identifiziert. Auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Massnahmen, ist mit einer durchschnittlichen Amortisationszeit von <4 Jahren, immer gewährleistet.

Unternehmen (KMU) die nicht auditpflichtig sind, bekommen 80% der Auditkosten vom Staat gefördert.

Als zugelassener Energieeffizienzexperte (Bafa-Nr. 204348) bin ich berechtigt die Audits rechtskonform durchzuführen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise in Energieeffizienzprojekten, ist sichergestellt, dass die Umsetzungsvorschläge auch technisch funktionieren und das prognostizierte Einsparpotential erreicht wird. Lassen Sie es mich beweisen. Sprechen Sie mich an oder fragen Sie nach einem Angebot für die Durchführung eines Energieaudits.